Die Getränkeprüferin

Mindesthaltbarkeit: Vitamine unter der Lupe

Von Nicole Oschwald
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Mindesthaltbarkeit: Vitamine im Erfrischungsgetränk

Was passiert, wenn wir Obst und Gemüse zu lange lagern, ist offensichtlich: Die Produkte werden mit der Zeit unansehnlich. Auch geschmacklich gibt es deutliche Einbußen. Die Gründe dafür sind natürliche Abbauprozesse. Unter anderen sinkt dabei der Vitamingehalt. Das ist bei vitaminisierten Produkten, etwa Erfrischungsgetränken, nicht anders. Sie allerdings sehen auch nach monatelanger Aufbewahrung oft noch aus wie am Tag des Einkaufs. Für Sie als Verbraucher gibt einzig das Mindesthaltbarkeitsdatum einen Hinweis darauf, dass doch nicht mehr alles beim Alten ist.

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Ermittelt wird die Haltbarkeit eines Lebensmittels übrigens über Lagerungstests, zum Beispiel in den Laboren von SGS Institut Fresenius. Dabei ist das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) die Garantie des Herstellers, dass das originalverpackte Produkt bis zu diesem Zeitpunkt hält, was es verspricht. Dass es also noch schmeckt, gut riecht und etwa den auf der Packung angegebenen Nährwert aufweist. Das MHD ist kein Verfallsdatum. Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit noch genießbar.

Das gilt natürlich auch, wenn ihr Nährwert im Vergleich zum Ausgangswert gesunken ist. Steht aber beispielsweise der plakative Hinweis „mit Vitamin C“ auf dem Etikett, haben Sie als Käufer natürlich eine besondere Erwartungshaltung an den Nährwert des Produktes. Es muss bis zu angegebenen Mindesthaltbarkeit auch eine signifikante Menge dieses Vitamins enthalten – nach EU-Recht sind das mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Wird ein Produkt als „besonders reich" an einem Vitamin beworben, muss die doppelte Menge enthalten sein, also 30 Prozent der empfohlenen Tagesdosis.

Auf diese Angaben müssen Sie sich beim Einkaufen von Getränken und Lebensmitteln verlassen können. Schließlich können Sie den ausgelobten Vitamingehalt weder riechen noch schmecken. Und auch für einen fairen Wettbewerb ist es wichtig, dass solche Angaben wirklich stimmen – und zwar mindestens bis zum Ablauf des MHD. Deshalb beobachten wir von der SGS im Auftrag vieler Hersteller über mehrere Monate hinweg, wie sich beispielsweise der Vitamingehalt in einem Erfrischungsgetränk während der Lagerung verändert. Simuliert werden dabei Bedingungen, die im Handel beziehungsweise bei Ihnen zu Hause bei der Aufbewahrung erwartungsgemäß vorherrschen – in der Regel also Raumtemperatur, keine direkte Sonneneinstrahlung und natürlich eine geschlossene Originalverpackung.

Aus einem ganzen Pool von Daten wird dann der Zeitpunkt ermittelt, bis zu dem das Produkt sämtliche seiner charakteristischen Eigenschaften erfüllt, also auch der ausgelobte Vitamingehalt nachgewiesen werden kann. Für zahlreiche Getränkehersteller überprüfen wir im Rahmen solcher Tests übrigens ebenfalls künstliche und natürliche Aromen. Denn auch diese Stoffe können im Laufe der Lagerung ihre spezifischen Geschmackseigenschaften verändern. Die Erstellung solcher Aromaprofile und die oben beschriebenen Lagerungs-Untersuchungen sind sehr zeitintensiv und arbeitsaufwendig. Doch sie lohnen sich – für Hersteller genauso wie für Sie, den Verbraucher.


Über den Autor dieses Beitrags

Guido Eggers ist Diplom-Braumeister und kennt die Getränkebranche seit Jahrzehnten. Als Getränke-Experte beim renommierten Lebensmittellabor SGS Institut Fresenius, das zum weltweit führenden Warenprüfkonzern SGS gehört, testen er und sein Team täglich, ob Mineralwasser, Bier, Wein oder Softdrinks das halten, was sie versprechen. Dass diese Getränke, ihre Verpackungen und auch die Herstellungsprozesse einwandfrei sind, interessiert vor allem Hersteller und Händler, die die SGS zum Beispiel mit Produktprüfungen auf Schadstoffe und Nährwerte oder mit Lieferantenkontrollen und dem Qualitätsmanagement beauftragen.

Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.

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